
Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen HYQU media (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Pflege und Betreuung von Websites sowie über damit verbundene Branding-, Design- und Marketing-Leistungen.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande. Die Kommunikation per E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB.
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Maßgeblich ist die dort genannte Leistungsbeschreibung.
(2) Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz vergütet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Subunternehmer und externe Dienstleister (z. B. für Hosting, Stockmedien, KI-gestützte Tools, Texterstellung) einzusetzen.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien (Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien) sowie Zugangsdaten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder ihm die erforderlichen Nutzungsrechte uneingeschränkt zustehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Verzögerungen, die durch nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Materialien oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Paketpreis bzw. dem dort vereinbarten Stundensatz. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Projekten mit einem Gesamtvolumen von über 500 € netto wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist mit Abnahme bzw. vor Übergabe der finalen Dateien zur Zahlung fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Frist berechtigt, die erbrachten Leistungen offline zu nehmen, Zugänge zu sperren und weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge einzustellen.
Die Anzahl der im Festpreis enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem gewählten Paket. Eine Korrekturschleife umfasst kleinere Änderungen an Texten, Farben, Bildern und Layout, jedoch keine grundlegenden konzeptionellen Änderungen. Über das vereinbarte Maß hinausgehende Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
(1) Bei werkvertraglich geprägten Leistungen (insbesondere Erstellung von Websites) hat der Auftraggeber die Leistungen nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Erklärt der Auftraggeber innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung der Leistung weder die Abnahme noch eine Mängelrüge unter konkreter Benennung der beanstandeten Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Bereitstellung auf diese Folge gesondert hinweisen.
(3) Eine Abnahme gilt ferner als erfolgt, sobald die Website produktiv genutzt oder live geschaltet wird.
(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten Werken zum vereinbarten Zweck.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Auftragnehmer.
(3) An verwendeten Vorarbeiten, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Quellcodes sowie an eigens entwickelten Konzepten und Designsystemen behält sich der Auftragnehmer das ausschließliche Verwertungsrecht vor. Diese werden dem Auftraggeber lediglich zur Nutzung im Rahmen des konkreten Projekts zur Verfügung gestellt.
(4) Inhalte Dritter (z. B. lizenzpflichtige Stockfotos, Schriften, Plug-ins) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen des Anbieters und werden ggf. gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auf der eigenen Website, in Social Media und in sonstigen Marketingmaterialien als Referenzkunden zu nennen, das erstellte Werk im Portfolio zu zeigen und das Logo des Auftraggebers hierfür zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber Inhaber der Domain und schließt die Verträge mit Domain-Registraren und Hosting-Anbietern selbst ab.
(2) Übernimmt der Auftragnehmer die Bestellung im Namen des Auftraggebers, handelt er als dessen Stellvertreter. Anfallende Kosten werden 1:1 weiterberechnet.
(3) Für Verfügbarkeit, Sicherheit und Performance von Diensten Dritter (Hosting, CDN, Zahlungsdienstleister, externe APIs) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr.
(1) Wartungs- und Betreuungsleistungen (z. B. Pro- oder Premium-Pakete) werden auf Grundlage einer separaten Leistungsbeschreibung erbracht. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung für laufende Verträge einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anzupassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungs- recht zum Wirksamwerden der Anpassung zu.
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Abnahme den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen.
(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben.
(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Mängeln, die der Auftragnehmer arglistig verschwiegen hat.
(4) Keine Mängel sind insbesondere: Beeinträchtigungen durch vom Auftraggeber selbst oder von Dritten vorgenommene Änderungen, fehlerhafte Bedienung, höhere Gewalt sowie Abweichungen, die im Rahmen üblicher technischer Toleranzen liegen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für den Verlust von Daten ist, außer in den Fällen des Absatzes 1, ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig eigene Datensicherungen vorzunehmen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Cyber-Angriffe, großflächige Ausfälle von Internet- Infrastruktur), berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
(1) Einmalige Projekte können beide Parteien aus wichtigem Grund kündigen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten; darüber hinaus kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung gemäß § 648 BGB verlangen.
(2) Die Kündigung laufender Wartungs- und Betreuungsverträge richtet sich nach §11.
(3) Jede Kündigung bedarf der Textform.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026
Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle anwaltliche Prüfung. Vor produktivem Einsatz wird empfohlen, die AGB durch einen Fachanwalt für IT-Recht prüfen zu lassen.